Das BVG hat mit Beschluss vom 25. Juni 2014 - Az.: 1 BvR 668/10 und 1BvR 2104/10 - die Erhebung von wkB nach dem Kommunal-abgabengesetz von Rheinland-Pfalz für verfassungskonform erklärt, soweit die entsprechenden Vorgaben des BVG bei der Festlegung von Abrechnungsgebieten und die Belastungsgleichheit etc. beachtet werden. Gleichzeitig sind die in dieser Sache bisher ergangenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben und dorthin zurück verwiesen worden.