Doppelohrfeige für Seekatz:

Veröffentlicht am 06.11.2015 in Pressemitteilung

Der CDU Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz ist erneut mit seiner Art Politik zu machen vor einem deutschen Gericht krachend gescheitert. Diesmal sogar vor dem Verfassungsgerichtshof. Die höchsten Richter unseres Bundeslandes haben ihm bescheinigt, dass die Neueinteilung der Wahlkreise 1 und 5 auf hinreichend sachlichen Gründen beruht und nicht willkürlich gezogene Grenzen sind um ihn zu benachteiligen. Um es klar zu sagen: Er kann seinen Vorwurf der parteipolitisch motivierten Manipulation zu seinen Lasten vergessen. Ohrfeige Eins. Damit aber nicht genug. Das Verfassungsgericht bescheinigt ihm auch, dass seine eigenen Vorschläge den Wahlkreis neu einzuteilen ihn selber in den Verdacht der parteipolitisch motivierten Manipulation bringen. Ohrfeige Zwei.

„Er unterstellt der Landtagsmehrheit, sie habe nur im Sinn gehabt, Hendrik Hering den Wahlkreis zu sichern, versucht aber mit seinen eigenen Vorschlägen sich selbst Vorteile zu verschaffen“,kritisiert der stv. Kreisvorsitzende Michael Birk das Verhalten des CDU-Abgeordenten. „Wenn man in den Wahlauseinandersetzungen nicht gewinnen kann, ist der Weg über eine Verfassungsklage sicher nicht richtig. Dankbar sind wir dem Verfassungsgericht, dass es diesen Versuch entlarvt hat. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Wählerinnen und Wähler im kommenden März wie bei allen Landtagswahlen zuvor Herrn Seekatz mit dem Stimmzettel zeigen werden, welchen Politikstil sie für richtig halten.“

 

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