Wir haben uns stets für eine stärkere Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgesprochen. Die SPD-geführten Länder haben bereits am 8. Juli im Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz der Bundesregierung zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung eingebracht.
Dieser Antrag wurde von Schwarz-Gelb nicht unterstützt und fand keine Mehrheit. Die Bundesregierung hätte ihrerseits seit dem 8. Juli den Vermittlungsausschuss anrufen können. Sie blieb aber untätig und hat bislang ein Scheitern ihres Gesetzes in Kauf genommen.
Erst die anhaltenden Forderungen aus Umweltverbänden und Wirtschaft sowie die Ankündigung der Opposition, eine Anrufung durch den Bundestag zu beantragen, setzt Schwarz-Gelb nun unter Druck. Wir fordern eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, um verbesserte Förderanreize für die energetische Gebäudesanierung zu schaffen.
Dabei muss die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Förderung gerechter und effizienter ausgestaltet werden. Wegen ihrer Progressions-abhängigkeit führen die von Schwarz-Gelb geplanten Maßnahmen dazu, dass Spitzenverdiener höher als Bezieher durchschnittlicher Einkommen gefördert werden. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient. Gerade die einkommensschwächeren Wohneigentümer, die auf eine höhere Förderung besonders angewiesen sind, profitieren nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz am geringsten.
Wir werden uns in einem Vermittlungsverfahren deshalb für die Einführung eines von der Steuerprogression unabhängigen Fördervorteils einsetzen.