Anträge und Initiativen der Fraktion

Kreistagssitzung 1. Juli 2022

Sitzung des Kreistages am 01.07.22

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 „Integriertes Klimaschutzkonzept des Westerwaldkreises“ wie folgt abzuändern:

1. Der Kreistag beschließt das integrierte Klimaschutzkonzept. Es ist verpflichtend als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung anzuwenden, aktuellen Entwicklungen anzupassen und fortzuschreiben.

2. Der Westerwaldkreis unterstützt das Bundesziel der Klimaneutralität bis 2045. Er wird seinen Beitrag dazu leisten, dieses Ziel deutlich vor 2045 zu erreichen.

3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit dem Klimaschutzausschuss einen detaillierten Zeit- und Finanzierungsplan des Maßnahmenpakets zu erarbeiten und diesen zum Beschluss noch dieses Jahr dem Kreistag vorzulegen und ihn im Kreishaushalt 2023 abzubilden. Insbesondere die ausgewählte Maßnahme Öff4 ist zu konkretisieren.

4. Der Klimaschutzausschuss begleitet die Maßnahmen eng und ist halbjährig, der Kreistag einmal im Jahr, über den Stand der Maßnahmen, die Einhaltung des Zeitplans und die Kostenentwicklung zu informieren.

5. Der Klimaschutzmanager wird als Stabsstelle direkt beim Landrat angesiedelt und der Klimaschutz so zur Chefsache gemacht.

6. Der Kreistag beauftragt den Landrat, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Machbarkeitsstudien für die Photovoltaikanlage auf dem Parkplatz Kreishaus und die Nahwärmeverbundnetze Schulzentren Montabaur und Westerburg sowie Behördenzentrum Montabaur auszuschreiben, und ermächtigt ihn die Vergabe vorzunehmen.

7. Die klimaneutrale Kreisverwaltung soll bis spätestens 2040 umgesetzt sein. Ein früherer Abschluss der Maßnahme verdeutlicht, dass der Westerwaldkreis seiner Vorbildrolle gerecht wird und ernsthaft an der CO2-Reduzierung arbeitet.

8. Das vorbildliche Konzept der klimaneutralen BBS Westerburg soll mit Unterstützung der Projektgruppe der BBS an allen kreiseigenen Schulen umgesetzt werden.

9. Die Verwerfungen am Wärmemarkt, ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine, sind angesichts der Tatsache, dass Erdgas mit 47% der hauptsächliche Energieträger im Kreis ist, besorgniserregend. Da ein großer Teil der damit verbundenen Emissionen aus dem Sektor Privathaushalte resultiert, kommt dem Instrument einer „Wärmeplanung“ eine wichtige Rolle zu. Der Westerwaldkreis wird, wie beim Solarkataster, diese Planung für den gesamten Kreis erbringen.

Kreistagssitzung 8. April 2022

Der Westerwaldkreis unterstützt die BBS Westerburg bei ihrem Projekt „Klimaneutrale Schule“ und schreibt als erste Maßnahme die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speichermöglichkeit auf und in dem Gebäude der Holzwerkstatt aus. Die Kreisverwaltung lotet bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz Fördermöglichkeiten für den Speicher aus.

Die Investition wird durch Einstellung in den Nachtragshaushalt finanziert. Die notwendigen Mittel werden der Rücklage entnommen.

Begründung:

Wir bekommen gerade die dramatischen Fehler der Vergangenheit in der Energiepolitik vorgeführt. Daher müssen wir auf allen Ebenen unseren Beitrag leisten, um die angestrebte Energieunabhängigkeit herzustellen. Die SPD befürwortet es, alle Projekte, die sich schnell und unproblematisch verwirklichen lassen, unverzüglich zu realisieren. Der Einsatz fossiler Brennstoffe kann durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen vollständig vermieden und eine Reduzierung des Gesamtvolumens des CO2-Ausstoßes erreicht werden.

Wir begrüßen, dass sich ein Projektteam mit Unterstützung der SchülerInnenvertretung bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gemacht hat, für die BBS in Westerburg Klimaneutralität zu erreichen. Dabei wurde neben der Wärmeversorgung und der Mobilität auch die Stromversorgung untersucht. Bei der Versorgung der Schule mit Strom kann schnell ein erster Erfolg erzielt werden. Diesen wollen wir gerne unterstützen.

Das Dach der Holzwerkstatt mit etwa 500qm ist nahezu perfekt ausgerichtet und kann eine 100 kWp Photovoltaikanlage tragen. Damit können 80-100.000 kWh Strom produziert werden. In Verbindung mit einem 100kW Speicher kann der Strom an allen Schultagen zu 100% genutzt werden. Es wird allenfalls nur an Wochenenden und in den Ferien zur Einspeisung ins Netz kommen.

Das Projektteam der BBS hat bei seinen Voruntersuchungen alle Bedenken, dass es möglicherweise zu umfangreichen Baumaßnahmen im Vorfeld der Errichtung einer Anlage komme, ausräumen können. Somit können die von der Kreisverwaltung gegenüber der SPD-Fraktion geäußerten Einwände als überholt angesehen werden.

Die vorhandenen Leitungen sind ausreichend dimensioniert und können den Strom transportieren. Im Gebäude gibt es ausreichend Raum, den Speicher aufzunehmen. Der Energieversorger hat keine Bedenken gegen die Errichtung und eine mögliche Einspeisung ins Netz.

In einem zweiten und dritten Schritt können bzw. müssen weitere Anlagen auf der noch zu errichtenden KFZ-Werkstatt und dem Hauptgebäude errichtet werden.

Die BBS Westerburg hat aktuell einen Stromverbrauch von rund 320.000 kWh Strom/Jahr. Dafür müssen derzeit rund 47.000 Euro gezahlt werden. Mit der Anlage auf der Holzwerkstatt kann ein bedeutender Teil der Energiekosten schon jetzt gesenkt werden. Die Anlage, die geschätzt 180.000 Euro kosten wird, amortisiert sich – ohne Förderungen – nach 12 bis 15 Jahren.

Es gibt keinen rationalen Grund, mit der Ausschreibung dieser Anlage zu warten. Wir wollen die fortschrittlichen und unbedingt notwendigen Überlegungen der BBS Westerburg unterstützen. Wir werben dafür, allen Schulen in der Verantwortung des Kreises das Konzept vorzustellen und sie dazu zu animieren, sich ebenfalls auf den Weg zur Klimaneutralität zu begeben.

Die SPD-Fraktion sieht im Übrigen durch die vorhandene Fachexpertise an der BBS Westerburg auch keine Notwendigkeit ein teures Planungsbüro vorzuschalten. Dieses kann zu keinem anderen Ergebnis kommen als das Projektteam der BBS.

Kreistagssitzung 28. Mai 2021

Neben den Anträgen aus der Dezembersitzung wird sich der Kreistag mit unserem Antrag zur Wirtschaftsförderung, "Wällermarkt" unterstützen befassen:

Der Kreistag beschließt, dem Projekt wällermarkt einmalig eine Förderung von 0,50 Euro pro Einwohner im Westerwaldkreis zu Verfügung zu stellen und beim Zustandekommen des Projekts auszuzahlen.


Begründung:
Die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Westerwald - insbesondere der Handel - verlieren durch die Onlinehandelsangebote wie Amazon, Ebay und andere immer mehr Kunden und Umsatz. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend noch einmal verschärft.
Eigene Onlineshops zu etablieren ist den meisten finanziell und logistisch nicht möglich. Die Genossenschaft wällermarkt ermöglicht diesen Unternehmen, sich an einer Plattform zu beteiligen, die es ihnen mit überschaubarem Aufwand erlaubt, sich Online zu präsentieren und vom Onlinehandel zu profitieren.
Der Westerwaldkreis kann neben den Förderzusagen der Verbandsgemeinden und den Einzahlungen von Privatleuten, die bereits Genossenschaftsanteile erworben haben, jetzt einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, den Gewerbebetrieben und Einzelhändlern eine technische und logistische Infrastruktur zur Seite zu stellen, die es ermöglicht, vom stark wachsenden Trend zum Onlineeinkauf zu profitieren ohne auf große Lieferdienste, die zum Teil mit fragwürdigen Beschäftigungsmodellen arbeiten, zurückgreifen zu müssen.
Die SPD-Fraktion sieht in dem Projekt wällermarkt einen hervorragenden Ansatz zur Wirtschaftsförderung aus dem Kreishaushalt und zur Stärkung des Wirtschafts- und Gewerbestandorts Westerwald. Der digitale Marktplatz bietet die Möglichkeit der Zukunfts- und Existenzsicherung zahlreicher kleiner und großer Betriebe in unserer Heimat. Die Fördersumme von gut 100.000 Euro halten die Sozialdemokraten im Verhältnis zum Nutzen im Hinblick auf Existenz- und Arbeitsplatzsicherung für mehr als vertretbar.

Die Finanzierung kann im laufenden Haushaltsjahr über die angekündigten Nachtragshaushalte eingeplant werden.

Kreistagssitzung 11. Dezember 2020

Landarztstipendium

Der Westerwaldkreis legt zum Sommersemester 2021 ein Landarztstipendienprogramm auf, um dem Ärztemangel in unserer Heimat entgegenzuwirken. Er fördert jedes Jahr eine Medizinstudentin / einen Medizinstudenten, die sich bereit erklären, nach dem Studium ihre Facharztausbildung im Kreis zu absolvieren und sich verpflichten, anschließend als Allgemeinmediziner/in eine Hausarztpraxis im Kreisgebiet zu übernehmen oder als angestellter Arzt / angestellte Ärztin in einer solchen Praxis im Kreisgebiet arbeiten.
Die geschätzten Kosten von 60.000 Euro pro Stipendium finanziert der Kreis aus den liquiden Mitteln.
Begründung:
Für den Westerwaldkreis bahnt sich ein schwerwiegender Ärztemangel an. Viele gesetzlich Versicherte haben heute schon Probleme, bei einer Hausarztpraxis angenommen zu werden. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte wollen das finanzielle und die eigene Familienplanung stark einschränkende Risiko der Übernahme einer eigenen Landarztpraxis übernehmen. Unsere Nachbarwahlkreise haben durch die Einführung von Medizinstipendien auf dieses Problem schon eine wirksame Antwort gefunden. Der Westerwaldkreis sollte hier nicht nachstehen und ebenfalls durch Einrichtung eines solchen Stipendienprogramms im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen, das Problem durch finanzielle Anreize zu lösen.
Die Anhörung im Kreistag am 27.02.20 hat die Situation noch einmal deutlich gemacht.
Mit dem Stipendium sollen die angehenden Westerwälder Allgemeinmediziner/innen die Möglichkeit erhalten, ihr Studium finanziell gesichert zu absolvieren. Der Westerwaldkreis fördert somit junge Westerwälder, die, unabhängig von der Finanzkraft der Eltern, sich eine berufliche Zukunft als Allgemeinmediziner/in auf dem Land vorstellen können. Dabei ist die Möglichkeit, dass sich eine junge Frau oder ein junger Mann mit den notwendigen Abiturnoten für ein Medizinstudium entscheidet, der dies aufgrund des finanziellen Hintergrunds der Familie nicht könnte, ein schöner und durchaus gewollter Nebeneffekt.
Bei der Förderhöhe und den Fördergrundsätzen soll sich an dem orientiert werden, was der Landkreis Altenkirchen in seiner Sitzung im November letzten Jahres beschlossen hat:
Die Stipendiaten erhalten in den ersten Semestern des Studiums bis zum Physikum monatlich 700 Euro (vier Jahre). Ist der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, erhöht sich die Förderung auf 900 Euro. Die Förderung wird für die insgesamt sechs Jahre dauernde Ausbildung gewährt. Danach verdienen sie als Assistenzärzte in der Facharztausbildung ein eigenes Gehalt.
Die Bewerber/innen müssen im Landkreis geboren, hier zur Schule gegangen sein oder ihren aktuellen Wohnsitz hier haben und sie müssen an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sein. Die Förderung beginnt mit dem Monat der Bewerbung.
Sollte der Studierende das Studium abbrechen oder die vertraglich vereinbarte Tätigkeit im Landkreis Westerwald nach dem Studium nicht aufnehmen, ist die Förderung komplett zurückzuzahlen. Die Möglichkeit der Einführung einer Strafzahlung, die Studierende davon abhält, das Stipendium als günstigen Studienkredit zu missbrauchen, muss intensiv geprüft werden.
Eine Kombination dieses Stipendiums mit anderen Unterstützungen ist nur dann ausgeschlossen, wenn diese weitere Unterstützung eine Arbeitsaufnahme im Westerwaldkreis unmöglich macht.

Einrichtung einer Kreisgesundheitskonferenz

Der Kreistag beschließt die Einrichtung einer ständigen Gesundheitskonferenz für den Westerwaldkreis. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung der Kreisgesundheitskonferenz zu erstellen, das nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen, zur Beschlussfassung dem Kreistag bis Mitte 2021 vorgelegt wird.
Begründung:
Die Westerwälderinnen und Westerwälder haben ein Recht auf gute medizinische Versorgung. Die Dringlichkeit einer ständigen Abstimmung unter allem am Gesundheitswesen im Kreis beteiligten zeigt nicht nur die derzeitige Pandemie-Lage sondern ist auch ein wesentliches Ergebnis der Anhörung vom 27.02.20 im Kreistag.
Eine qualifizierte medizinische Versorgung wird zunehmend schwieriger. Fehlende niedergelassene Hausärzte und Zahnärzte, zu lange Wartezeiten bei Fachärzten, Krankenhäuser, die aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen um das Überleben kämpfen, überforderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine nicht absehbare Entwicklung im Bereich der Pflege – ob zuhause oder im Heim – bereiten vielen Westerwälderinnen und Westerwäldern zunehmend Sorgen.
Eine Kreisgesundheitskonferenz hat – mittlerweile mehr denn je – die Aufgabe, mit Experten den Istzustand zu analysieren und zukunftsträchtige Lösungsansätze zu entwickeln, damit die Menschen im Westerwald auch in Zukunft gut versorgt sind.
Vertreter der Kliniken, von Ärzteschaft und Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung, der Sozialverbände, der Pflegestützpunkte der Gesundheitsbehörden, des Ministeriums, des Apothekerverbandes sollen dem Gremium zusammen mit Mitgliedern des Kreistages angehören. Eine Grundlage für die Zusammensetzung kann die Teilnehmerliste der Anhörung vom 27.02.20 sein.
Dem Kreis kommt diesbezüglich eine besondere Verantwortung als Träger des Gesundheitsamtes zu.
Als Vorlage und Muster für die Kreisgesundheitskonferenz im Westerwaldkreis können die Initiativen in mehreren anderen Landkreisen innerhalb und außerhalb von Rheinland-Pfalz dienen.

Einrichtung eines Welcome Centers für Ärztinnen und Ärzte

Der Kreistag beschließt die Einrichtung eines Welcome Centers für Ärztinnen und Ärzte bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
Begründung:
Um Ärztinnen und Ärzte für den Westerwald zu werben, bedarf es neben finanzieller Anreize zur Niederlassung weiterer Unterstützung, z.B. beim Finden eines passenden Arbeitsplatzes für die Partnerin/den Partner, beim Finden von passenden Kinderbetreuungsangeboten oder auch beim Finden passenden Wohnraums.
Diese Aufgabe übernimmt das Welcome Centers für Ärztinnen und Ärzte bei der Wirtschaftsförderung des Westerwaldkreises.
Hier sollen zum einen alle Informationen über offene Arztstellen gebündelt werden. Zum anderen sollen hier in Zusammenarbeit mit den Kommunen für potentielle und interessierte Ärztinnen und Ärzte passgenaue Angebote entwickelt werden, die das berufliche und private Ankommen im Westerwald erleichtern. Dies gilt insbesondere auch für Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland zu uns kommen möchten.
Es wird notwendig sein, zukünftig eine Personalstelle einzurichten, die sich nur dieser Aufgabe widmet. Diese ist spätestens ab dem Haushaltsjahr 2022 im Personalstellenplan der Kreisverwaltung vorzusehen. Da absehbar ist, dass auch die Vorarbeiten für die Einrichtung des Welcome-Centers mit dem vorhandenen Personal im Jahr 2021 nur schwer zu leisten sein werden, müsste eine Anpassung für Personal und Sachmittel gegebenenfalls über einen Nachtragshaushalt geregelt werden.

Die Pressemeldung zu den Anträgen Gesundheitspolitik ist hier

Einrichtung eines Budgets für die Digitalisierung der Jugendarbeit im Kreis

Der Kreistag beschließt:
Um sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass die Einrichtungen der Jugendhilfe und die Jugendarbeit allgemein im Westerwaldkreis digitale Angebote unterbreiten können, stellt der Westerwaldkreis als Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Haushalt 2021 ein Budget in Höhe von 10.000 € zur Verfügung. Aus diesem können die Einrichtungen und die in der Jugendarbeit Tätigen auf der Grundlage eines Konzepts die erforderlichen Mittel beantragen. Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Jugendhilfeausschuss.
Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln des Kreishaushaltes.
Begründung:
Durch die Corona-bedingten Einschränkungen wurde deutlich, dass die Einrichtungen der Jugendhilfe und die Jugendarbeit im Allgemeinen im Westerwaldkreis verstärkt auf digitale Angebote setzen müssen, um Kinder und Jugendliche zu erreichen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Hier wurden bereits innovative Konzepte wie beispielsweise das „digitale Jugendzentrum“ (Zweite Heimat in Höhr-Grenzhausen) erarbeitet und spontan umgesetzt. Um die digitale Jugendarbeit auszubauen, zu stärken und neue Konzepte zu entwickeln, benötigen sie die entsprechende Hard- und Software.
Was für die Schulen des Kreises selbstverständlich ist, sollte auch den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht vorenthalten werden, denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Dörfern des Westerwaldkreises.
Die Pressemeldung dazu finden Sie hier

Kreistagssitzung 25. September 2020

Zur Sitzung des Kreistags am 25. September 2020 stellt die SPD-Kreistagsfraktion folgenden Antrag:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke

Aufnahme Geflüchteter von Lesbos

Der Kreistag des Westerwaldkreis unterstützt die Initiativen zur Aufnahme der Geflüchteten aus Moria. Er bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen.
Der Westerwaldkreis hat mit der Unterstützung zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen Jahren Geflüchteten Obdach und Hilfe gewährt und wird dieses auch in Zukunft tun.
Der Kreistag beschließt folgende Resolution:
1. Der Kreistag appelliert an die Bundesregierung, deutlich über die getätigte Zusage hinaus Menschen von Lesbos aufzunehmen. Er schließt sich den über 170 Kommunen in Deutschland an, die ebenfalls bereit sind, Menschen aufzunehmen. Er bittet den Landrat, die Position des Kreistages der Bundesregierung mitzuteilen.
2. Um darüber hinaus ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unseres Landkreises und ihrer Menschen zu setzen, ist der Westerwaldkreis unverändert bereit, auch zukünftig im Rahmen seiner Möglichkeiten Geflüchtete aufzunehmen.
3. Unabhängig von den verschiedenen Positionen zur Asyl- und Migrationspolitik, die die unterschiedlichen Parteien in diesem Kreistag vertreten, ist das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unverhandelbar. Die menschenunwürdigen Zustände in den Flüchtlingslagern, in denen unschuldige Menschen als abschreckende Beispiele der Welt vorgeführt werden, sind kein legitimes politisches Mittel.
Begründung:
Der furchtbare Brand in dem Lager, egal wie er entstanden ist, hat die auch schon vorher unwürdigen Zustände nochmals verschlimmert. Ungeachtet der Debatten um die Gestaltung einer europäischen Flüchtlingspolitik geht es jetzt darum, humanitäre Hilfe zu leisten und die Menschen aus ihrem Elend herauszuholen.
Deutschland sollte nicht warten, bis sich alle europäischen Länder geeinigt haben, sondern mit einem kraftvollen Zeichen der Humanität vorangehen und die Angebote der Bundesländer und der Kommunen annehmen. Der Westerwaldkreis mit seiner Wirtschafts- und Finanzkraft sollte dabei nicht außen vorstehen, sondern sich in diese Liste einreihen.

Kreistagssitzung 13. Dezember 2020

Landarztstipendium

Der Westerwaldkreis legt zum Wintersemester 2019/2020 eine Landarztstipendienprogramm auf, um dem Ärztemangel in unserer Heimat entgegenzuwirken. Er fördert jedes Jahr eine Medizinstudentin / einen Medizinstudenten, die sich bereit erklären, nach dem Studium ihre Facharztausbildung im Kreis zu absolvieren und sich verpflichten, anschließend als Allgemeinmediziner/in eine Hausarztpraxis im Kreisgebiet zu übernehmen oder als angestellter Arzt / angestellte Ärztin in einer solchen Praxis im Kreisgebiet arbeiten.
Die geschätzten Kosten von 60.000 Euro pro Stipendium finanziert der Kreis aus den liquiden Mitteln.

Begründung:
Für den Westerwaldkreis bahnt sich ein schwerwiegender Ärztemangel an. Viele gesetzlich Versicherte haben heute schon Probleme, bei einer Hausarztpraxis angenommen zu werden. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte wollen das finanzielle und die eigene Familienplanung stark einschränkende Risiko der Übernahme einer eigenen Landarztpraxis übernehmen. Unsere Nachbarwahlkreise haben durch die Einführung von Medizinstipendien auf dieses Problem schon eine wirksame Antwort gefunden. Der Westerwaldkreis sollte hier nicht nachstehen und ebenfalls durch Einrichtung eines solchen Stipendienprogramms im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beitragen, das Problem durch finanzielle Anreize zu lösen.

Mit dem Stipendium sollen die angehenden Westerwälder Allgemeinmediziner/innen die Möglichkeit erhalten, ihr Studium finanziell gesichert zu absolvieren. Der Westerwaldkreis fördert somit junge Westerwälder, die, unabhängig von der Finanzkraft der Eltern, sich eine berufliche Zukunft als Allgemeinmediziner/in auf dem Land vorstellen können. Dabei ist die Möglichkeit, dass sich eine junge Frau oder ein junger Mann mit den notwendigen Abiturnoten für ein Medizinstudium entscheidet, der dies aufgrund des finanziellen Hintergrunds der Familie nicht könnte, ein schöner und durchaus gewollter Nebeneffekt.

Bei der Förderhöhe und den Fördergrundsätzen soll sich an dem orientiert werden, was der Landkreis Altenkirchen in seiner Novembersitzung beschlossen hat:
Die Stipendiaten erhalten in den ersten Semestern des Studiums bis zum Physikum monatlich 700 Euro (vier Jahre). Ist der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, erhöht sich die Förderung auf 900 Euro. Die Förderung wird für die insgesamt sechs Jahre dauernde Ausbildung gewährt. Danach verdienen sie als Assistenzärzte in der Facharztausbildung ein eigenes Gehalt.

Die Bewerber/innen müssen im Landkreis geboren, hier zur Schule gegangen sein oder ihren aktuellen Wohnsitz hier haben und sie müssen an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sein. Das erste Stipendium kann rückwirkend zum bereits begonnenen Semester an eine/n Erstsemerster vergeben werden. Eine rückwirkende Förderung für die Monate im Jahr 2019 wird nicht gezahlt. Die Förderung beginnt mit dem Monat der Bewerbung.

Sollte der Studierende das Studium abbrechen oder die vertraglich vereinbarte Tätigkeit im Landkreis Westerwald nach dem Studium nicht aufnehmen, ist die Förderung komplett zurückzuzahlen. Die Möglichkeit der Einführung einer Strafzahlung, die Studierende davon abhält, das Stipendium als günstigen Studienkredit zu missbrauchen, muss intensiv geprüft werden.
Eine Kombination dieses Stipendiums mit anderen Unterstützungen ist nur dann ausgeschlossen, wenn diese weitere Unterstützung eine Arbeitsaufnahme im Westerwaldkreis unmöglich macht.

Förderung von Bildungsangeboten zum Thema „Demokratie“ an allen Schulen in Kreisträgerschaft

Der Kreistag beschließt zur Förderung des Demokratieverständnisses entsprechende Projekte an den Schulen in Trägerschaft des Kreises mit jeweils 2.000 Euro pro Jahr zu fördern.
Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln im Kreishaushalt.

Begründung:
Aktuelle Studien und Ereignisse in jüngster Zeit auch im Westerwald zeigen, dass die Unterstützung unserer demokratischen Staatsform in Teilen der Bevölkerung zurückgeht. Das Projekt „Kommunalpolitik für Dich und mich“, das der Kreistag auf den Weg gebracht und durchgeführt hat, verfolgt eine ähnliche Absicht, erreicht jedoch nur 1-2 Schulen pro Jahr.
An vielen Schulen im Kreis gibt es bereits Projekte und Initiativen, die das Demokratieverständnis der Schülerinnen und Schüler in vielfältiger Weise fördern und festigen. Diese Projekte wollen wir an den Schulen in Kreisträgerschaft durch eine finanzielle Zuwendung unterstützen und so gleichzeitig einen Anreiz für die Schulen schaffen, dieses für die Zukunft außerordentlich wichtige Thema aufzugreifen, wobei die Schulen nach den jeweiligen Bedürfnissen frei entscheiden sollen, wie die zur Verfügung gestellten Mittel konkret zu verwenden sind.

Mietspiegel (durch Mehrheitsbeschluss im September vertagt):

Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Mietspiegels für den Westerwaldkreis. Er fordert die Verwaltung auf:

  • gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Haus und Grund und dem Mieterschutzbund zu klären, ob ein einfacher Mietspiegel oder ein qualifizierter Mietspiegel aufzustellen ist
  • dem Kreistag das Ergebnis des Gesprächs und eine Kostenschätzung in der nächsten Sitzung vorzustellen
  • die benötigten Mittel in den nächsten Kreishaushalt einzustellen und den Mietspiegel im Laufe des ersten Halbjahrs 2020 zu erarbeiten.

Begründung: Hier findet sich die Pressemeldung dazu

Kreistagssitzung 27. September 2019

Zur nächsten Sitzung des Kreistags am 27. September 2019 um 15:00 Uhr im Kreishaus in Montabaur hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

Mietspiegel:

 

Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Mietspiegels für den Westerwaldkreis. Er fordert die Verwaltung auf:

  • gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Haus und Grund und dem Mieterschutzbund zu klären, ob ein einfacher Mietspiegel oder ein qualifizierter Mietspiegel aufzustellen ist
  • dem Kreistag das Ergebnis des Gesprächs und eine Kostenschätzung in der nächsten Sitzung vorzustellen
  • die benötigten Mittel in den nächsten Kreishaushalt einzustellen und den Mietspiegel im Laufe des ersten Halbjahrs 2020 zu erarbeiten.

Begründung: Hier findet sich die Pressemeldung dazu

 

Öffentlicher Personennahverkehr:

Die SPD-Fraktion im Westerwälder Kreistag beantragt:

Der Kreistag beschließt die Durchführung einer öffentlichen Anhörung des Kreisausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr im vierten Quartal zur zukünftigen Ausgestaltung des ÖPNV im Westerwaldkreis.

Er fordert die Verwaltung auf für diese Anhörung:

  • einen Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz einzuladen, der das ÖPNV-Konzept „RLP Nord“ vorstellt,
  • einen Vertreter des Landkreises Altenkirchen einzuladen, der über die Umsetzung des neuen ÖPNV-Konzepts im Landkreis Altenkirchen und die Erfahrungen nach knapp einem Jahr berichten kann,
  • den zuständigen Mitarbeiter des Planungsbüros plan:mobil einzuladen, der den aktuellen Sachstand referiert.

Darüber hinaus möge die Verwaltung die Ergebnisse der Regionalkonferenzen vorstellen.

Begründung: erfolgt mündlich

 

Eilantrag "Erhaltet den Nauberg"

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Der Kreistag möge die Eilbedürftigkeit zur Abgabe der beigefügten Resolution vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen und diese als Tagesordnungspunkt mit in die Sitzung aufnehmen. Anschließend soll die Resolution mit folgendem Text zur Aussprache kommen. Für die Aussprache schlagen die antragstellenden Fraktionen eine Redezeit von 3 Minuten pro Fraktion vor.

 

Resolution des Westerwälder Kreistages:

 

Der Nauberg im Westerwald bei Hachenburg ist ein unzerschnittener bewaldeter Höhenrücken mit einem für Rheinland-Pfalz einzigartigen Waldmeister-Buchenwald auf Basalt und einer sehr hohen biologischen Vielfalt. Das Gebiet erfüllt die Voraussetzungen für ein FFH- und Vogelschutzgebiet. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet wäre aufgrund der Artenvielfalt und –qualität denkbar und sollte in Betracht gezogen werden.

 

Der Höhenrücken beherbergt zudem ein Naturwaldreservat mit über 160 Jahre alten Rotbuchen. Es handelt sich ferner um einen Lebensraum der Europäischen Wildkatze mit einer Habitatausstattung, die sich für die Reproduktion der streng geschützten Art eignet. Für diese Leitart hat Rheinland-Pfalz und der Westerwald eine ganz besonders hohe Verantwortung. Darüber hinaus wurden durch den Basaltabbau wesentliche Bestandteile der überregional bedeutsamen Wanderkorridore wie z.B. der Wildkatzenwegeplan des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) oder die Wanderkorridore für Arten des Waldes und Halboffenlandes (LUWG 2007/LfU) für diese Art erheblich beeinträchtigt.

 

Für den geplanten Basaltabbau durch die Basalt AG würden 23 ha wertvoller Wald zerstört und damit auch wichtiger Erholungsraum für die Menschen verloren gehen. Dieser schwerwiegende Eingriff in das Ökosystem ist nicht ausgleichbar. Das alte Naturwaldreservat soll „verlegt“ werden. Die „Verlegung“ eines solchen Biotopes ist nicht möglich.

 

Im Zeitalter des dramatischen Artenrückganges, dem Verlust Biologischer Vielfalt und der Klimaveränderung ist es unverantwortlich, alte und ökologisch wertvolle Wälder zu roden.

 

Der Westerwälder Kreistag spricht sich daher für den Erhalt dieses wertvollen Waldgebietes für Menschen und Wildtiere und gegen den geplanten Basaltabbau aus.

 

 

Begründung:

 

Der Resolutionsentwurf wurde den Fraktionen sowie dem Westerwaldkreis am 24.09.19 durch die Bürgerinitiative „Erhaltet den Nauberg“ zugestellt. Die antragstellenden Fraktionen unterstützen das Anliegen der Bürgerinitiative.

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurde bei den beteiligten Trägern der öffentlichen Belange entsprechende Stellungnahmen vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) zur 4. Ergänzung der Planunterlagen des Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 52 Abs. 2 a, 57 a BBergG für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes „Nauberg – Welsche Hütte“ im Westerwaldkreis und im Landkreis Altenkirchen angefordert. Eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 14.08.19 festgesetzten Frist durch die Verbandsgemeinde Hachenburg beantragt und auf den 30.10.19 verlängert. Es ist davon auszugehen, dass anschließend unmittelbar eine Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen stattfindet und das Verfahren fortgesetzt wird.

 

Unabhängig von der juristischen Zuständigkeit des Westerwaldkreises im Verfahren halten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN es für notwendig, die Haltung des Westerwaldkreises und damit der Westerwälder BürgerInnen zum geplanten Basaltabbau in das Verfahren einzubringen, bevor endgültige Entscheidungen gefällt werden. Hieraus ergibt sich die Eilbedürftigkeit zur Behandlung der Resolution.

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