Bahn-Privatisierung

Veröffentlicht am 01.08.2007 in Landespolitik

Hering: Rheinland-Pfalz setzt auf Nachbesserungen

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering ist zuversichtlich, dass sich die Länder auf der morgigen Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Teilprivatisierung der Bahn in Berlin auf Änderungen am Gesetzentwurf verständigen werden. „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf enthält einige Fortschritte, muss aber nachgebessert werden. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass der Regionalverkehr nicht unter den Plänen leidet“, erklärte der Minister im Vorfeld des Treffens.

Es habe bereits eine Reihe von Veränderungen gegeben, die Rheinland-Pfalz begrüße. „Um die Netzqualität zu sichern, wird das Instrument der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung eingeführt. Das ist neu und gegenüber dem bisherigen Zustand bereits eine Verbesserung. Notwendig ist eine aussagekräftige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit Sollvorgaben und wirksamen Sanktionsmechanismen, wenn die DB AG die Qualität des Netzes vernachlässigen würde. Dabei muss die Qualität nicht nur im bundesweiten Durchschnitt, sondern auch für einzelne regionale Netze gewährleistet werden“, forderte Minister Hering.
„Wir sehen auch das Risiko, dass die Länderhaushalte zunehmend zur Finanzierung des Nahverkehrs herangezogen werden. Wenn die Preise für die Nutzung der Schienenwege und Stationen auf Druck der privaten Kapitalgeber steigen, die Bundeszuschüsse für den Nahverkehr aber gleich bleiben oder sogar - wie geschehen - deutlich gekürzt werden, entstehen massive Belastungen für die Landeshaushalte oder es müssen Leistungen abbestellt, im schlimmsten Fall sogar Strecken stillgelegt werden. Das darf nicht sein. Regionale und weniger stark ausgelastete Strecken in der Fläche dürfen der Privatisierung am Ende nicht zum Opfer fallen“, unterstrich Hering.
Trassen- und Stationspreise dürften daher allenfalls in dem Umfang steigen, in dem zusätzliche Regionalisierungsmittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müsse der Bund eine mindestens gleich bleibende Höhe seines finanziellen Engagements bei der Infrastruktur über einen längeren Zeitraum sicherstellen. Von den Mitteln müssten mindestens 20 Prozent für Erhaltungs- und Ausbauinvestitionen des Nahverkehrs Verwendung finden.
Aus rheinland-pfälzischer Sicht müsse schließlich auch klar sein, dass der Bund nicht nur eine Allgemeinwohlverantwortung für seine Infrastruktur, sondern auch für die Verkehrsangebote seiner Eisenbahn im Fern- und Güterverkehr habe. Es könne zum Beispiel nicht hingenommen werden, dass immer weniger IC-Züge durch das Moseltal oder kaum noch ICE-Züge über die Neubaustrecke von Köln nach Mainz und weiter nach Mannheim fahren.
Hering begrüßte allerdings, dass die Position der Bundesnetzagentur bei der Kontrolle der Diskriminierungsfreiheit - z.B. durch die Einrichtung besonderer Beschlusskammern für Wettbewerbsstreitigkeiten beim Netzzugang - gestärkt werde. Dies wirke der Monopolstellung der DB AG beim Netzbetrieb entgegen und verbessere die Wettbewerbsbedingungen für andere Eisenbahnunternehmen auf der Schiene.
„Insgesamt bin ich optimistisch, dass Bund und Länder eine tragfähige Lösung finden werden, so dass der Gesetzentwurf in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Rheinland-Pfalz setzt auf Nachbesserungen, das ist unsere Linie für die Verkehrsministerkonferenz“, fasste der Minister zusammen.

 

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