Sollten sich die Behauptungen des Chaos Computer Clubs zu Existenz, Fähigkeiten und Einsatz des Bundestrojaners bewahrheiten, dann geschieht der Einsatz dieser Software nicht im Einklang mit bestehenden Gesetzen und eindeutigen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Dimension der damit verbundenen Grundrechtseingriffe ist noch gar nicht abschätzbar.
Stellt sich zudem heraus, dass die Spionagesoftware schlecht geschützt ist, kann sie von anderen Hackern genutzt werden. Die daraus resultierenden Konsequenzen wären unkalkulierbar und müssen jetzt rasch und umfassend aufgearbeitet werden.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die zuständigen Ausschüsse des Bundestages unverzüglich und lückenlos darüber zu informieren, ob und wenn ja, von wem der Bundestrojaner zu welchem Zweck eingesetzt wurde, wer die finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt hat und wer die politische Verantwortung für den Einsatz trägt. Sollte dies nicht geschehen, ist auch die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht ausgeschlossen.